Knacki hat geschrieben:Hi Shifty,
in NRW gibt es kein grundsätzliches Verbot Wirtschaftswege zu befahren. Das liegt daran, dass die Wege hier als Privatbesitz gelten und nicht wie in anderen Bundesländern in die Zuständigkeit des Landes fallen. Einschränkungen gibt es durch Beschilderungen (StVO), Wald- und Naturschutzgesetz, es bleiben aber genug Wege ohne diese Einschränkungen. Ich habe meine Rechtsauffassung von 2 Anwälten prüfen und bestätigen lassen. Letztliche Sicherheit würde aber nur ein höchstrichterliches Urteil bringen. Deshalb kann ich auch keine Garantie für die Richtiggkeit meiner Aussage übernehmen.
Hallo Knacki,
sehr interessant. Du hast Dich ja intensiv damit beschäftigt.
Eine Frage dazu: Wenn die Wege als Privatbesitz gelten, darf man denn dann darauf fahren? Ist das nicht unbefugtes Betreten eines Privatgrundstückes oder ähnliches?
Hier gibts auch Infos zu den anderen Länder: http://www.landypedia.de/index.php/Fahr ... d_und_Flur
Gruß
Dennis